• HOTEL 201
  • Linzerstraße 201, 3003 Gablitz
  • +43 (0)2231 23 890

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die zwischen der AT-Liegenschaftsverwertung GmbH bzw. dem Hotel 201 (nachfolgend Hotel 201) mit Dritten (nachfolgend Gast) geschlossen werden.

Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Hotel 201. Der Vertrag kommt nur mit diesen Bedingungen zum Abschluss. Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung.

2. Vertragsabschluss; -partner; -haftung

Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet der Gast Hotel 201 den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von Hotel 201 eine Reservierungs- bzw. eine Buchungsnummer. Hotel 201 versendet keine postalischen Reservierungs- oder Buchungsbestätigungen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer beim Gast, mit der Zahlung durch den Gast oder spätestens mit der Übergabe oder Übermittlung der Zutrittsberechtigung an den Gast zustande. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungs- bzw. Buchungsnummern von Dritten (z.B. Internetportalen oder Buchungsplattformen) nicht identisch sein müssen und keinen Vertragsabschluss auslösen. Hotel 201 steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen und/oder den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet oder das Entgelt im Voraus bezahlt. Der Preis der gesamten gebuchten Leistungen ist durch den Gast immer spätestens bei Anreise im Hotel 201 im Voraus zu bezahlen.

Vertragspartner sind Hotel 201 und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er Hotel 201 gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast nur das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind untersagt.

Angebote von Hotel 201 sind freibleibend und unverbindlich. Hotel 201 ist berechtigt, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit einem Gast abzulehnen.

Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel 201 aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung von Hotel 201.

3. Leistung, Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Hotel 201 ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, sofern der Gast seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Hotelzimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

Am Abreisetag sind die Zimmer geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Hotel 201 über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen.

Bei Nichterscheinen des Gastes wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet.

4. Preise, Steuern, Gebühren, Abgaben

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Hotel 201 zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Hotel 201 an Dritte.

Die vereinbarten Preise beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Hotel 201 vor, diese Preise entsprechend anzupassen.

Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und erhöht sich der von Hotel 201 allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Hotel 201 den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. Die Preise können von Hotel 201 ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Gäste- oder Zimmeranzahl oder Zimmerkategorie, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Hotel 201 dem zustimmt.

5. Zahlungsmittel

Gültige Zahlungsmittel sind Maestro, Mastercard, Visa, Diners Club, JCB, Union Pay, V Pay.

Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.

6. Nutzungsbedingungen

Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln.

Er hat auf die übrigen Hotelgäste Rücksicht zu nehmen.

Die Ruhezeiten sind von 22.00 bis 06.00 Uhr.

Das Kochen von mitgebrachten Speisen ist dem Gast untersagt, ausgenommen ist die Zimmerkategorie „Appartement“, da hier eine Küchenzeile zur Verfügung steht.

Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.

Mitarbeiter und Beauftragte von Hotel 201 sind berechtigt, das Hotelzimmer während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung und Instandhaltung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnliches zu betreten.

7. Nichtrauchen im Hotel, Brandmeldeanlage

Hotel 201 ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher im gesamten Gebäude das Rauchen untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat Hotel 201 das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert anzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen.

Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

8. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist im Hotel 201 nicht gestattet.

9. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

Eine Stornierung bis 14 Tage vor dem Anreisetag ist kostenlos. Danach werden 70% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Bei Reservierungen und Buchungen durch Dritte (Internetportale, Buchungsplattformen) gelten gesonderte Stornobedingungen. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer oder bei vorzeitiger Abreise werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

10. Erkrankung oder Tod des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird das Hotel 201 über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird Hotel 201 die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.

Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird Hotel 201 auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

Hotel 201 hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

  • offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe.
  • notwendig gewordene Raumdesinfektion.
  • unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände.
  • Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw. soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden
  • Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Nichtverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä.
  • allfällige sonstige Schäden, die dem Hotel 201 entstehen.

11. Rücktritt des Hotels

Hotel 201 ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden, begründeter Anlass zu der Annahme gegeben ist, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein wesentlicher Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt. Hotel 201 hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder Minderung des vereinbarten Entgeltes.

12. Haftung von Hotel 201

Hotel 201 haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ist der Gast Konsument wird die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Ist der Gast Unternehmer, wird die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden, indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet jeden Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. Diese Haftungseinschränkung gilt für alle Fälle eines möglichen Schadenersatzes.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird Hotel 201 bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Hotel 201 rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, „Gastwirtehaftung nach §§ 970 ff ABGB“, d.h. der Hotelier haftet für eingebrachte Sachen der Gäste bis zu den gesetzlichen Beträgen. Die Höhe einer allfälligen Haftung von Hotel 201 ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme von Hotel 201 begrenzt.

Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Hotel 201 besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Hotel 201 nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden von Hotel 201 nicht angenommen. Dem Gast wird dringend empfohlen, unbeaufsichtigt kein Bargeld, keinen Schmuck oder Wertsachen im Hotelzimmer oder beim geparkten Fahrzeug aufzubewahren oder zu belassen. Sollte der Gast dies dennoch tun, übernimmt Hotel 201 keine Haftung für Diebstahl oder Abhandenkommen.

13. Videoüberwachung

Mit dem Buchen, ist der Gast bzw. Vertragspartner damit einverstanden, dass in allen öffentlichen Räumen sowie im Außenbereich des Geländes Videoüberwachung vorhanden ist.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Bei Konsumenten gilt der Gerichtstand des Konsumenten. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN Kaufrechtes. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.